EU-Steuern (Mehrwertsteuer)

Wenn Sie ein mehrwertsteuerregistriertes Unternehmen mit Sitz in der Europäischen Union sind, müssen Sie höchstwahrscheinlich die Mehrwertsteuer (MwSt.) entrichten. Sie können Ihren Shop gemäß den EU-MwSt.-Regeln einrichten. Dies umfasst die Erhebung der MwSt. von Ihren Kunden, die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft beim Verkauf an ein anderes Unternehmen mit EU-MwSt.-Nr. und die Eingabe von Preisen inklusive MwSt. Sie können auch Rechnungen mit ausgewiesener Steuer erstellen und Ihre MwSt.-Nr. auf den Rechnungen angeben.

Ihren Kunden die Mehrwertsteuer in Rechnung stellen

Damit Ihr Shop automatisch den korrekten MwSt.-Betrag berechnet, aktivieren Sie automatische Steuersätze in Ihrer Shop-Verwaltung auf der Seite Einstellungen → Steuern und Rechnungen. Lesen Sie die Anleitung zum Einrichten von automatischen Steuern →

Ihr Shop berechnet die Steuersätze automatisch basierend auf dem Standort des Shops und der Kunden und Kundinnen und bezieht die MwSt. in die Produktpreise ein. An der Kasse wird entsprechend den landesspezifischen und regionalen Steuervorschriften ein angemessener Mehrwertsteuersatz in Rechnung gestellt.

Ihr Shop berücksichtigt stets die aktuellen MwSt.-Sätze. Wenn die Sätze geändert werden, verwendet Ihr Shop automatisch die neuen Sätze, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Standardmäßig gilt für alle Produkte derselbe Standardsteuersatz aus der Region Ihres Shops. Wenn einige deiner Produkte anders besteuert werden (z. B. weil sie steuerfrei sind), können Sie den Steuersatz für sie ändern.

Wenn Ihr Shop ein komplexes, auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Besteuerungsschema erfordert (z. B. wenn Sie beim Verkauf in andere Länder besondere Steuern berechnen müssen), empfehlen wir, die automatischen Steuersätze zu deaktivieren und manuelle Steuersätze einzurichten. Lesen Sie die Anleitung zum Einrichten von manuellen Steuern →

Neue Vorschriften zur grenzüberschreitenden Mehrwertsteuer im E-Commerce (wirksam ab 1. Juli 2021)

Wenn Sie Waren und Dienstleistungen online in der EU verkaufen, dann sind Sie von den neuen Vorschriften betroffen, die am 1. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Sie sind auch von einem Teil dieser Vorschriften betroffen, wenn Sie Waren verkaufen, die von außerhalb der EU importiert werden sollen (unabhängig davon, wo Ihr Unternehmen seinen Sitz hat). Die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften zielen darauf ab, den grenzüberschreitenden Verkauf und die Besteuerung zu erleichtern. Indem dieser komplexe Sachverhalt vereinfacht und vereinheitlicht wird, können Sie Zeit sparen und sich mehr um Ihr Geschäft kümmern.

Die Änderungen umfassen:

  • Die neue Schwelle von 10.000 € für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU. Früher gab es unterschiedliche Schwellenwerte für die verschiedenen Länder, jetzt wurde dieser vereinheitlicht. Wenn Sie in der EU ansässig sind und Ihr Fernumsatz in den letzten zwei Jahren jeweils unter 10.000 € lag, können Sie die Mehrwertsteuer Ihres Landes auf alle Verkäufe in der EU berechnen. Wenn Ihr Fernumsatz mehr als 10.000 € beträgt, müssen Sie die Mehrwertsteuer des Kundenlandes berechnen (es gibt unterschiedliche Sätze innerhalb der EU-Mitgliedstaaten)
  • Die Registrierung im neuen One-Stop-Shop (OSS). Früher mussten Sie sich in jedem EU-Land, in das Sie verkaufen, umsatzsteuerlich registrieren lassen, sobald Sie einen bestimmten Umsatz erreicht hatten. Dies war für jedes Land individuell. Jetzt müssen Sie sich nur noch in einem EU-Mitgliedstaat registrieren lassen (z. B. in Ihrem Land). Das reicht aus, um die Mehrwertsteuer für alle Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe zu deklarieren und abzuführen. Erstens verringert es den Arbeitsaufwand enorm. Zweitens: Sie können jetzt in Ihrer Muttersprache arbeiten. Mehr dazu erfahren Sie über das Online-OSS-Portal Ihres Landes.
    Die Registrierung für den One-Stop-Shop (OSS) ist ab dem 1. April 2021 möglich, aber Sie können das System erst ab dem 1. Juli für Ihre Verkäufe nutzen.

Erfahren Sie mehr über die neuen EU-Mehrwertsteuervorschriften (einschließlich Import) →

Hier erfahren Sie, was Sie tun müssen, um Ihren Shop auf diese Änderungen vorzubereiten:

  1. Wenn Ihr jährlicher Gesamtumsatz in der EU mehr als 10.000 € beträgt, müssen Sie entweder die automatischen Steuern aktivieren, damit die Steuersätze für Ihren Shop automatisch berechnet werden (empfohlen), oder Sie können manuelle Steuern gemäß unserer Anleitung einrichten.
    Wenn Sie manuelle Steuern einrichten, müssen Sie jeder Zielzone (EU-Mitgliedstaat) einen entsprechenden Mehrwertsteuersatz zuweisen. Sie können einfach eine Steuer mit dem Namen „MwSt“ erstellen und dann für jeden EU-Staat (in unserem Beispiel Italien, Deutschland und Frankreich) eine eigene Zone erstellen und im Abschnitt Steuersätze nach Zone die Steuersätze für diese festlegen:

    New_rules_on_cross-border_VAT_for_e-commerce.png

    Es wird empfohlen, Steuersätze für alle EU-Mitgliedstaaten festzulegen, auch wenn Sie derzeit nicht in jedes Land verkaufen.
    Wenn Sie derzeit automatische Steuersätze verwenden, brauchen Sie nichts zu ändern.
  2. Wenn Ihr jährlicher Gesamtumsatz in der EU unter 10.000 € liegt, können Sie bei Verkäufen in andere EU-Mitgliedstaaten die Mehrwertsteuersätze Ihres Landes berechnen. Wenn Ihr Unternehmen nicht mehrwertsteuerbefreit ist (gilt für KMU), müssen Sie darauf achten, dass der Steuersatz Ihres Landes in Ihrem Shop für alle EU-Länder, in die Sie verkaufen, manuell eingestellt ist.
    Wenn Sie Ihren inländischen Steuersatz bereits in Ihrer Shop-Verwaltung eingestellt haben, brauchen Sie nichts zu ändern.

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Vorschriften für Sie gelten, wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Aktivieren der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für die MwSt.

Wenn Sie Waren an ein anderes Unternehmen verkaufen und diese Waren in ein anderes EU-Land versandt werden, berechnen Sie keine Mehrwertsteuer. Die MwSt.-Vorschriften verlangen auch, dass Sie die MwSt.-Nummer von Kunden und Kundinnen speichern und sicherstellen, dass es sich um eine gültige Nummer der EU handelt.

So aktivieren Sie die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft für die MwSt. bei B2B-Verkäufen:

  1. Gehen Sie von der Shop-Verwaltung aus zu Einstellungen → Steuern & Rechnungen.
  2. Scrollen Sie nach unten zu Einstellungen.
  3. Wählen Sie dort Ihre Option aus: Unternehmen und Direktkunden (B2B und B2C) oder Nur Unternehmen (B2B).
  4. Klicken Sie auf Speichern.
  5. Aktivieren Sie die Option Nach Käufer-Steuernummer an der Kasse fragen.
  6. Die Änderungen werden automatisch gespeichert.

Dadurch wird das Feld für die MwSt.-Nr. an der Kasse hinzugefügt. Wenn ein Kunde oder eine Kundin aus einem anderen EU-Land eine MwSt.-Nr. in das Feld einträgt, wird die Umkehrung der MwSt.-Schuldnerschaft angewendet. Falls ein Käufer oder eine Käuferin aus Ihrem Land kommt, wird die MwSt. berechnet, da sie die MwSt.-Erklärung selbst einreichen sollten.

Die von den Kunden angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird ebenfalls in den Bestellungsdetails gespeichert, damit Sie sie später wiederfinden können.

Nach Kundensteuernummer an der Kasse fragen

Sie können Ihren Kunden und Kundinnen erlauben, an der Kasse ihre Steuernummer anzugeben. Zum Beispiel, wenn Sie gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte steuerliche Informationen zu erfassen, oder wenn Sie diese für Rechnungen benötigen.

So fragen Sie an der Kasse nach der Kundensteuernummer:

  1. Gehen Sie von der Shop-Verwaltung aus zu Einstellungen → Steuern & Rechnungen.
  2. Scrollen Sie nach unten zu Einstellungen.
  3. Unter Einstellungen zum Geschäftsmodell geben Sie an, wer Ihre Kunden sind: Unternehmen und Direktkunden (B2B und B2C), Nur Direktkunden (B2C), or Nur Unternehmen (B2B).
  4. Klicken Sie auf Speichern.
  5. Aktivieren Sie die Option Nach Käufer-Steuernummer an der Kasse fragen.
  6. Die Änderungen werden automatisch gespeichert.

Das war's! Jetzt können Ihre Kunden und Kundinnen bei ihrer Bestellung ihre Steuernummer angeben:

  • Alle Ihre europäischen Geschäftskunden können ihre Steuerinformationen an der Kasse eingeben.
  • Ihre lokalen Direktkunden können ihre Steuerinformationen eingeben, wenn dies in Ihrem Land erforderlich ist. Ihre Kunden und Kundinnen aus anderen Ländern fahren einfach mit der Kaufabwicklung fort, ohne das Feld für die Steuernummer auszufüllen.

Die von den Kunden angegebenen Steuernummern werden in den Bestellungsdetails unter Verkäufe → Bestellungen gespeichert. Sie können sie bei Bedarf auch exportieren.

Eingabe von Preisen inklusive MwSt.

In Ihrem Shop haben Sie zwei Möglichkeiten, Ihre Preise einzugeben: inklusive Steuern (Bruttopreise) und exklusive Steuern (Nettopreise). Falls Ihr Shop innerhalb der EU ansässig ist, sind Bruttopreise vorzuziehen, da diese bereits die MwSt. enthalten.

So wählen Sie Bruttopreise aus:

  1. Gehen Sie von der Shop-Verwaltung aus zu Einstellungen → Steuern und Rechnungen.
  2. Klicken Sie auf Preiseinstellungen ändern.
  3. Wählen Sie Ich gebe die Preise inklusive Steuer an (Bruttopreise) aus.
  4. Klicken Sie auf Speichern.

Fertig! Jetzt sehen steuerpflichtige Kunden in Ihrem Shop alle Produktpreise und Gebühren wie z. B. Versandkosten inklusive Steuern.

Hinweis: Nachdem Sie Nettopreise auf Bruttopreise umgestellt haben (oder umgekehrt), werden die Preise in Ihrem Shop nicht automatisch umgerechnet. Sie müssen diese selbst ändern. Sie können die Preise für alle Produkte in Ihrem Shop mit dem Bulk Product Editor oder mit unserem CSV-Import massenweise (auf Englisch) aktualisieren.

Erstellen von Rechnungen mit ausgewiesener Steuer

Sie können Rechnungen mit ausgewiesener Steuer für Ihre Bestellungen erstellen. Diese Rechnungen mit ausgewiesener Steuer sind rechtskonform und erfüllen die Standard-Rechnungsanforderungen für die EU. Es gibt zwei Arten von Rechnungen mit ausgewiesener Steuer in Ihrer Shop-Verwaltung: reguläre Rechnungen für Ihre Verkäufe und Stornorechnungen für Ihre Erstattungen.

Um eine Vorschau einer Rechnung zu sehen, die in Ihrem Shop erstellt werden kann, gehen Sie zu Einstellungen → Steuern und Rechnungen → Rechnungen mit ausgewiesener Steuer → Inhalt von Rechnungen mit ausgewiesener Steuer (die Vorschau ist verfügbar, nachdem die Rechnungen für Ihren Shop aktiviert wurden).

Sie können in Ihrer Shop-Verwaltung jederzeit auf der Seite der Bestellung unter Meine Verkäufe → Bestellungen eine Rechnung mit ausgewiesener Steuer für eine Bestellung erstellen:

Create a tax invoice_eu.png

Sämtliche Rechnungen, die für eine bestimmte Bestellung erstellt wurden, sind im Bereich Rechnungen mit ausgewiesener Steuer auf der Seite der entsprechenden Bestellung verfügbar. Bei Bedarf können Sie auch alle Rechnungen für einen bestimmten Zeitraum auf einmal herunterladen.

Falls Sie bestimmte Anforderungen an die Rechnungsstellung haben oder falls Sie Rechnungen über ein Drittsystem außerhalb von Shop erstellen, können Sie die Rechnungen mit ausgewiesener Steuer von Shop unter Einstellungen → Steuern und Rechnungen deaktivieren.

Erfahren Sie mehr über die Shop-Rechnungen mit ausgewiesener Steuer in unserem Artikel dazu →

Anzeige der MwSt.-Nr. auf der Bestellrechnung

Ihre MwSt.-Nr. auf Rechnungen mit ausgewiesener Steuer anzeigen

Wenn Sie die Rechnungen mit ausgewiesener Steuer von Shop verwenden, können Sie Ihre MwSt.-Nr. zur Rechnung hinzufügen. Lesen Sie die Anleitung zum Hinzufügen Ihrer MwSt.-Nr. zur Rechnung

MwSt.-Nr. des Käufers in Admin-E-Mail-Mitteilungen anzeigen

Wenn die Option Nach Käufer-MwSt.-Nr. an der Kasse fragen auf der Seite Einstellungen → Steuern und Rechnungen in Ihrer Shop-Verwaltung aktiviert ist und die Bestelldetails die MwSt.-Nr. des Kunden enthalten, wird die MwSt.-Nr. in der Admin-E-Mail-Mitteilung der Bestellung automatisch angezeigt.

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